Tipps für die Gymiprüfung 2025 (Gymnasium Zürich) und FAQs

In unserem Beitrag «Tipps für die Gymiprüfung 2025» geben wir Ratschläge zur Prüfungsvorbereitung, durch welche Schüler ihre Chance auf das Bestehen der Aufnahmeprüfung zum Gymnasium erhöhen können, und zwar für die Aufnahme am Langgymnasium oder Kurzgymnasium in Zürich.

Ausserdem beantworten wir häufig gestellte Fragen (FAQs), die sich in Bezug auf die Gymi-Aufnahmeprüfung im Kanton Zürich stellen, darunter etwa Fragen zur Anmeldung, zum Vorgehen bei Krankheit oder zu den Möglichkeiten, wenn man die Gymi-Prüfung 2025 nicht bestanden hat.

Inhaltsverzeichnis

  • Vorbereitungs-Tipps für Gymiprüfung 2025
    1. Wann sollten Schüler mit der Vorbereitung auf die Gymi-Aufnahmeprüfung beginnen?
    2. Gymivorbereitungskurse
    3. Gymiprobezeitkurse
    4. Simulation der Gymi-Aufnahmeprüfung
  • Häufig gestellte Fragen zur Gymiprüfung 2025 (FAQs)
    1. Was ist das Gymnasium in der Schweiz?
    2. Welche Prüfung ist mit Gymiprüfung gemeint?
    3. Welches Gymnasium soll ich wählen: Lang- oder Kurzgymi?
    4. Wie viel Prozent schaffen die Gymi-Prüfung?
    5. Was sind die Voraussetzungen der Gymi-Prüfung 2025 für das Langgymnasium in Zürich (ZAP1)?
    6. Was sind die Voraussetzungen der Gymi-Prüfung 2025 für das Kurzgymnasium in Zürich (ZAP2)?
    7. Welche Fächer werden bei der Gymiprüfung geprüft?
    8. Gibt es eine mündliche Prüfung bei der Gymi-Aufnahmeprüfung?
    9. Was kann man alles an der Gymi-Prüfung dabei haben?
    10. Wann ist die Gymiprüfung in Zürich bestanden?
    11. Wie erfolgt die Berechnung der Vorleistungsnote, Gymi-Prüfungsnote und GymiGesamtnote?
    12. Wie läuft die Anmeldung zur Gymiprüfung ab?
    13. Ist ein prüfungsfreier Übertritt ans Langgymnasium möglich?
    14. Ist ein prüfungsfreier Übertritt ans Kurzgymnasium möglich?
    15. Wie hoch sind die Kosten für die Ausbildung am Gymnasium?
    16. Wie hoch ist die Anmeldegebühr für die Aufnahmeprüfung zum Gymnasium?
    17. Wann kann man sich in 2025 für die Gymiprüfung anmelden?
    18. Wann findet die Aufnahmeprüfung zum Gymnasium im Jahr 2025 statt?
    19. Wo findet die Gymiprüfung statt?
    20. Was ist zu tun, wenn der Prüfungskandidat vor der Prüfung krank wird?
    21. Wann werden die Prüfungsresultate der Gymi-Aufnahmeprüfung bekannt gegeben?
    22. Gymi-Prüfung nicht bestanden, was nun?
    23. Wie geht es nach der bestandenen Aufnahmeprüfung zum Gymnasium weiter?
    24. Wie lange dauert die Probezeit am Gymnasium?

Vorbereitungs-Tipps für Gymiprüfung 2025

Wer ein Langzeitgymnasium oder Kurzzeitgymnasium im Kanton Zürich besuchen möchte, muss in der Regel die sogenannte Gymiprüfung, auch Gymi-Aufnahmeprüfung genannt, bestehen.

Nur in bestimmten Fällen ist ein prüfungsfreier Übertritt an ein Gymnasium möglich.

Die nächste Gymiprüfung im Kanton Zürich findet im Jahr 2025 statt. Aber wie schafft man die Gymi-Prüfung? In den nachfolgenden Abschnitten geben wir Tipps für die Gymiprüfung 2025 beziehungsweise zur Vorbereitung auf diese Aufnahmeprüfung. Bei Befolgung dieser Tipps kann man seine Bestehens-Chancen in Bezug auf die Aufnahmeprüfung zum Gymnasium erhöhen.

1. Wann sollten Schüler mit der Vorbereitung auf die Gymi-Aufnahmeprüfung beginnen?

Bei der Frage, wann man mit der Vorbereitung auf die Gymiprüfung beginnen sollte, muss man unterscheiden. Für die Aufnahmeprüfung selbst sollte man ein halbes Jahr vor der Prüfung mit der Prüfungsvorbereitung beginnen. Dabei genügt es nicht, dass der Prüfungsstoff nur auswendig gelernt wird. Damit der Schüler das Gelernte auch in der Gymiprüfung anwenden kann, muss er den Prüfungsstoff verstanden haben. Denn nur so sitzt der Stoff richtig und ist auch unter Prüfungsstress abrufbar.

Da aber Vorleistungen in die Gesamtnote der Aufnahmeprüfung eingehen, sollte die Vorbereitung für die Aufnahme am Gymnasium bereits Jahre vorher beginnen, damit man auch im letzten Jahr auf der Primarschule beziehungsweise Sekundarschule gute Leistungen in der Schule erzielt. Denn auf diese Weise kann man erreichen, gute Noten im entscheidenden Schulzeugnis der Primarschule beziehungsweise Sekundarschule zu bekommen.

2. Gymivorbereitungskurse

Neben einer frühzeitigen Vorbereitung auf die Gymiprüfung sollte man sich bei der Prüfungsvorbereitung auch Unterstützung holen, und zwar in Form von Vorbereitungskursen für die Gymi-Aufnahmeprüfung. Es gibt Anbieter, die extra darauf spezialisiert sind, solche Gymivorbereitungskurse anzubieten, auch im Kanton Zürich.

Das Lern-Forum ist ein solcher Anbieter von Gymivorbereitungskursen in Zürich und hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet. Angeboten werden sowohl Vorbereitungskurse zum Langzeitgymnasium als auch Vorbereitungskurse zum Kurzzeitgymnasium.

Beim Lern-Forum lernen die angehenden Gymnasiasten bei hochqualifizierten Lehrkräften. Neben des relevanten Schulstoffes für die Vorleistungsnote und/oder die Gymiprüfung vermitteln unsere Lehrer den Schülern auch abstraktes Denken und Selbstvertrauen.

Wegen der kleinen Gruppengrössen von 3 bis 8 Teilnehmern kann auf die Schüler einzeln eingegangen werden und die Schüler unter Berücksichtigung ihrer jeweilige Bedürfnisse gezielt gefördert werden.

Neben dem Lernen und Verstehen des Prüfungsstoffes profitieren die Schüler beim LernForum auch vom regelmässigen Üben und dem selbständigen Anwenden des Stoffes, indem ihnen effiziente Arbeitstechniken beigebracht werden.

Und übrigens: Die Kursunterlagen werden von den Lern-Forum-Experten selbst angefertigt und regelmässig an die aktuellen Anforderungen angepasst, wodurch eine perfekte Abstimmung auf den jeweiligen Kurs möglich ist.

Das Lern-Forum bietet aber nicht nur normale Vorbereitungskurse für das Lang- und Kurzgymnasium an, sondern auch Ferienkurse und Online-Kurse zur Vorbereitung auf die Gymiprüfung.

Ausserdem können Schüler beim Lern-Forum auch Vorkurse zur Gymiprüfung besuchen, die bereits ab der 4. Klasse auf das Gymnasium vorbereiten, und somit frühzeitig die Chancen auf eine bessere Gymiprüfung und auf bessere Schulnoten erhöhen:

  • Vorkurs zur Gymivorberreitung 4. Primarklasse
  • Vorkurs zur Gymivorbereitung 5. Primarklasse
  • Vorkurs zur Gymivorbereitung 1. Sekundarklasse

Ferner können Schüler in Ergänzungskursen Lücken bei den Sprachen Englisch und Französisch schliessen, und damit ihre Vorleistungsnoten weiter verbessern.

3. Gymiprobezeitkurse

Ist die Aufnahmeprüfung zum Gymnasium bestanden, ist man zwar berechtigt, ans Gymnasium überzutreten, aber zunächst nur auf Probe, und zwar während einer sechsmonatigen Probezeit. Nur wenn man auch diese Gymiprobezeit bestanden hat, kann man am Gymnasium bleiben.

Da man für das Bestehen der Probezeit am Gymnasium in etwa den gleichen Aufwand betreiben muss, den man für das Bestehen der Gymi-Aufnahmeprüfung betrieben hat, sollte man sich auch für die Probezeit Hilfe suchen.

Das Lern-Forum bietet spezielle Probezeitkurse an, um die Chancen auf das Bestehen der Probezeit zu erhöhen, wobei man wählen kann, ob man einen Probezeitkurs in den Sommerferien vor Beginn der Probezeit belegt oder einen Probezeitbegleitkurs während der Probezeit beziehungsweise in den Herbstferien während der Probezeit. Um sicherzugehen, kann man natürlich auch alle drei Kursarten besuchen, also Sommer- und Herbstferien-Probezeitkurse sowie den Probezeitbegleitkurs.

4. Simulation der Gymi-Aufnahmeprüfung

Ein weiterer Tipp zur Gymiprüfung-Vorbereitung ist die Teilnahme des Prüfungskandidaten an einer Simulation der Gymiprüfung. Auch die Prüfungssimulationen von Aufnahmeprüfungen für das Gymnasium bietet das Lern-Forum an.

Die Fächer, die in den Prüfungssimulationen geprüft werden, sind dieselben wie bei der echten Gymiprüfung: Mathematik und Deutsch («Verfassen eines Textes (Aufsatz)» sowie «Sprachbetrachtung und Textverständnis»). Gleiches gilt für die Prüfungsdauer. Und auch bei der Bewertung der Prüfungsleistungen wird darauf geachtet, reale Bewertungsmassstäbe zu simulieren.

Die Prüflinge haben durch die Teilnahme an einer Gymi-Simulationsprüfung unter anderem folgende Vorteile:

  • Prüfungskandidaten werden mit der Prüfungssituation vertraut, was zu stressfreierem und routinierterem Umgang mit der echten Gymiprüfungssituation führen kann
  • Überprüfung des Lern- und Übungs-Bedarfs des Prüflings, indem Lücken beim Prüfling im Rahmen der Prüfungssimulation sichtbar werden

Hier können Sie sich für die Gymi-Simulationsprüfungen beim Lern-Forum anmelden.

Häufig gestellte Fragen zur Gymiprüfung 2025 (FAQs)

Auch im Jahr 2025 wird wieder eine Gymiprüfung stattfinden, also die Aufnahmeprüfung zum Gymnasium. Dabei stellen sich immer wieder Fragen etwa zur Anmeldung, zum Prüfungsablauf, den Anmeldefristen und vielem mehr. Einige der häufigsten gestellten Fragen zur Gymi-Aufnahmeprüfung beantworten wir in den nachfolgenden Abschnitten, wobei es neben allgemeinen Fragen auch konkrete Fragen zur Gymiprüfung 2025 gibt.

1. Was ist das Gymnasium in der Schweiz?

Das Gymnasium wird in bestimmten Schweizer Kantonen auch Kantonsschule genannt, etwa im Kanton Zürich. In der Umgangssprache verwendet man häufig die Kurzform «Kanti». Andere Kantone verwenden den Begriff Gymnasium und in der umgangssprachlichen Kurzform «Gymi».

Das Gymnasium wird mit der sogenannten Maturität (auch Matura genannt) abgeschlossen, welche den Zugang zur Hochschule ermöglicht, also das Studium an einer Universität (darunter auch ETH und EPFL) oder an einer pädagogischen Hochschule. Allerdings existieren für die medizinischen Studiengänge und die Sport- und Bewegungswissenschaften jedenfalls in der Deutschschweiz Zulassungsbeschränkungen.

Wer eine Fachhochschule besuchen möchte, muss neben der Matura bei vielen Studiengängen noch eine einjährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen oder den Besuch eines schulischen Vorkurses. In manchen Studienbereichen finden Eignungsabklärungen statt.

Um an einer höheren Fachschule weiterzulernen, benötigt man neben der Maturität noch mindestens ein Jahr Berufserfahrung.

In manchen Kantonen - etwa im Kanton Zürich - gibt es neben dem Kurzgymnasium, das entweder an die zweite oder dritte Sekundarklasse anschliesst, noch das Langgymnasium, das nach der 6. Primarklasse beginnt. Das Kurzzeitgymnasium dauert 4 Jahre (ausser am Liceo Artistico und am Kunst- und Sportgymnasium Rämibühl, wo es 5 Jahre sind), während das Langzeitgymnasium 6 Jahre dauert (ausser am Kunst- und Sportgymnasium Rämibühl, wo es 7 Jahre sind).

Am Langgymnasium bezeichnet man die ersten beiden Jahre als Untergymnasium und die Zeit danach als Oberstufe des Langgymnasiums.

Was die Fächerwahl am Gymnasium anbelangt, so besuchen alle Schüler dieselben Pflichtfächer. Ab der 3. Klasse vom Langgymnasium und ab der 1. Klasse vom Kurzgymnasium müssen die Schüler ein Maturitätsprofil mit bestimmten Schwerpunktfächern wählen und im Laufe der Ausbildung ein Ergänzungsfach. Im Kanton Zürich werden die folgenden sechs Maturitätsprofile zur Auswahl angeboten:

  • Altsprachliches Profil
  • Neusprachliches Profil
  • Mathematisch-Naturwissenschaftliches Profil
  • Wirtschaftlich-Rechtliches Profil
  • Musisches Profil
  • Philosophisches/Psychologisches/Pädagogisches Profil

Ferner gibt es zum Beispiel im Kanton Zürich noch spezielle Gymnasien, die sich von den normalen Gymnasien durch eine grundsätzliche Schwerpunktsetzung auf bestimmte Fächer unterscheiden:

  • Liceo Artistico an der Kantonsschule Freudenberg (nur Kurzgymnasium)
  • K+S Gymnasium Rämibühl (Kunst und Sport Gymnasium) (Kurz- und Langgymnasium)

Die Alternativen zum Gymnasium sind die Berufsmaturitätsschule (BMS) und die Fachmittelschule (FMS).

2. Welche Prüfung ist mit Gymiprüfung gemeint?

Wenn von Gymiprüfung gesprochen wird, meint man damit die Aufnahmeprüfung zum Gymnasium, welche zu den zentralen Aufnahmeprüfungen (ZAPs) gehört. In der Regel ist ein Besuch des Gymnasiums in der Schweiz nur nach Bestehen der GymiAufnahmeprüfung möglich.

Ein prüfungsfreier Übertritt an ein Zürcher Gymnasium etwa ist nur unter ganz bestimmten Umständen möglich, etwa bei einem ausserkantonalen Übertritt oder bei einem Übertritt aus dem Ausland, wobei in beiden Fällen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Bei den zentralen Aufnahmeprüfungen (ZAP) unterscheidet man drei verschiedene Kategorien: die ZAP1, die ZAP2 und die ZAP3. Die Unterschiede zwischen diesen drei Kategorien liegen im Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung und im Schultyp, bei welchem die Aufnahme begehrt wird, also Langgymnasium, Kurzgymnasium, HMS, IMS, BMS oder FMS:

 ZAP1ZAP2ZAP3
Schultyp 
  • Langgymnasium
 
 
  • Kurzgymnasium
  • Handelsmittelsch ule (HMS)
 
 
  • Berufsmaturitäts schule (BMS), BM 1 und BM 2
  • Fachmittelschule (FMS)
  • Informatikmittels chule (IMS)
 
Zeitpunkt der Prüfung 
  • nach der 6. Klasse der Primarstufe
 
 
  • nach der 2. oder 3. Klasse der Sekundarstufe
 
 
  • nach 3. Klasse der Sekundarstufe
 

 

Für das Langgymnasium muss die ZAP1 abgelegt werden, für das Kurzgymnasium die ZAP2.

3. Welches Gymnasium soll ich wählen: Lang- oder Kurzgymi?

Im Kanton Zürich gibt es sowohl das Langzeitgymnasium als auch das Kurzzeitgymnasium. Der Unterschied zwischen Lang- und Kurzgymnasium liegt darin, dass das Langgymnasium - wie der Name schon vermuten lässt - mit 6 Jahren länger dauert als das Kurzgymnasium, das nur 4 Jahre dauert.

Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass das Langgymnasium bereits nach der 6. Primarklasse beginnt, wobei man die Prüfung nur einmal machen kann. Hat man diese nicht bestanden, kann man aber noch an den Prüfungen zum Kurzgymnasium teilnehmen, für den Übertritt nach der zweiten Sekundarklasse und/oder für den Übertritt nach der dritten Sekundarklasse.

In der Frage, welches Gymnasium man wählen sollte, kann man also taktisch vorgehen, um seine Chancen für die Aufnahme beim Gymnasium im Allgemeinen zu erhöhen, und dazu bereits an der Gymiprüfung zum Langgymnasium teilnehmen. Besteht man diese Prüfung nicht, versucht man es einfach später mit der Aufnahmeprüfung zum Kurzgymnasium während der zweiten Sekundarklasse. Und wenn diese Prüfung auch nicht bestanden wird, kann man noch an der Aufnahmeprüfung zum Kurzgymnasium während der dritten Sekundarklasse teilnehmen.

4. Wie viel Prozent schaffen die Gymi-Prüfung?

Im Jahr 2024 haben im Kanton Zürich 47,49 Prozent die Gymiprüfung bestanden. Schaut man sich die Ergebnisse getrennt nach Art des Gymnasiums und Prüfungszeitpunkt an, gehen die Ergebnisse für das Jahr 2024 teilweise stark auseinander:

  • Aufnahmeprüfung zum Langzeitgymnasium: 53,17 % haben bestanden
  • Aufnahmeprüfung zum Kurzzeitgymnasium aus der 2. Sekundarstufe: 39,32 % haben bestanden
  • Aufnahmeprüfung zum Kurzzeitgymnasium aus der 3. Sekundarstufe: 44,23 % haben bestanden

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel «Resultate der Gymiprüfung 2024».

5. Was sind die Voraussetzungen der Gymi-Prüfung 2025 für das Langgymnasium in Zürich (ZAP1)?

Zur Teilnahme an der Gymi-Prüfung 2025 für das Langzeitgymnasium muss man die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Besuch der 6. Primarklasse
  • Geburt nach dem 30. Juni 2010 (für Eintritt in das Schuljahr 2025/26)
  • Zeugnis vom 1. Semester der 6. Primarklasse (Herbstsemester bzw. Januarzeugnis)*
  • Anmeldung zur Gymi-Aufnahmeprüfung
  • für Besuch vom K+S-Gymnasium sind zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen

* Wer sich für das K+S-Gymnasium anmeldet, kann das Zeugnis nach der definitiven Anmeldung hochladen, denn die Anmeldefrist endet für das K+S-Gymnasium bereits am 15. Januar 2025.

6. Was sind die Voraussetzungen der Gymi-Prüfung 2025 für das Kurzgymnasium in Zürich (ZAP2)?

Zur Teilnahme an der Gymi-Prüfung 2025 für das Kurzzeitgymnasium muss man die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Besuch oder erfolgter Besuch der 2. Sekundarklasse (Abteilung A oder B) oder der 3. Sekundarklasse (Abteilung A oder B)
  • Geburt nach dem 31. Mai 2008 (für Eintritt in das Schuljahr 2025/26)
  • Zeugnis vom 1. Semester der 2. Sekundarklasse beziehungsweise 3. Sekundarklasse (Herbstsemester bzw. Januarzeugnis)*
  • Prüfungskandidaten, die aus der Abteilung B der Sekundarstufe kommen: zusätzlich Empfehlung der Klassenlehrperson (Empfehlungsformular auf der Seite des Kantons Zürich)
  • Anmeldung zur Gymi-Aufnahmeprüfung
  • für Besuch vom Liceo Artisitico und vom K+S-Gymnasium sind zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen

* Wer sich für das K+S-Gymnasium anmeldet, kann das Zeugnis nach der definitiven Anmeldung hochladen, denn die Anmeldefrist endet für das K+S-Gymnasium bereits am 15. Januar 2025.

7. Welche Fächer werden bei der Gymiprüfung geprüft?

Die Prüfungsfächer bei der Gymi-Aufnahmeprüfung sind Deutsch und Mathematik. Das Prüfungsfach Deutsch unterteilt sich in die folgenden zwei Teile:

  • «Verfassen eines Textes (Aufsatz)»
  • «Sprachbetrachtung und Textverständnis»

8. Gibt es eine mündliche Prüfung bei der Gymi-Aufnahmeprüfung?

Bei der Gymi-Aufnahmeprüfung handelt es sich um eine rein schriftliche Prüfung der Fächer Deutsch und Mathematik. Eine mündliche Prüfung findet nicht statt.

9. Was kann man alles an der Gymi-Prüfung dabei haben?

In der Gymiprüfung dürfen die Prüfungskandidaten die folgenden Hilfsmittel verwenden, wobei es teilweise Unterschiede gibt, ob es sich um die Aufnahmeprüfung für das Langzeitgymnasium oder die Aufnahmeprüfung für das Kurzzeitgymnasium handelt. Sofern nicht extra darauf hingewiesen wird, gelten die folgenden Hilfsmittel sowohl für die Aufnahmeprüfung für das Langzeitgymnasium als auch für diejenige für das Kurzzeitgymnasium:

  • Füllfeder, Kugelschreiber, Filzstift (Schreibfarbe der Stifte darf nur Blau oder Schwarz sein)
  • Tintenkiller, Tipp-Ex
  • Bleistifte ausschliesslich in Geometrieaufgaben, sofern ausdrücklich verlangt
  • Lineal
  • Im Deutsch-Aufsatz:
    • das in der Primarschule verwendete Wörterbuch (Aufnahmeprüfung für das Langzeitgymnasium) bzw. das in der Sekundarschule verwendete Wörterbuch (Aufnahmeprüfung für das Kurzzeitgymnasium), oder
    • Duden, Band 1: «Die deutsche Rechtschreibung»
  • In Mathematikprüfung:
    • Bleistift und Radiergummi ausschliesslich in Geometrieaufgaben, sofern ausdrücklich verlangt
    • Zirkel, Geodreieck
    • Prüfungskandidaten, bei denen die Muttersprache nicht Deutsch ist, dürfen ein zweisprachiges Wörterbuch «Muttersprache – Deutsch» in der Mathematikprüfung verwenden (dies muss jedoch bei der Anmeldung zur GymiPrüfung im Bemerkungsfeld angegeben werden)
  • in der Aufnahmeprüfung für das Kurzgymnasium darf auch ein Taschenrechner verwendet werden, aber nur eines der folgenden Modelle:
    • TI-30 ECO RS (Texas Instruments)
    • TI-30X IIS (Texas Instruments)
    • CASIO FX-82 SOLAR II
    • SHARP EL-501 T

Folgende Gegenstände sind in der Gymi-Aufnahmeprüfung nicht erlaubt:

  • radierbare Stifte (ausser Bleistift, sofern ausdrücklich in Geometrieaufgaben verlangt)
  • eigenes Papier (in der Prüfung erhalten die Prüfungskandidaten Papierbögen)
  • alle digitalen Geräte, wie zum Beispiel Smartphones und Smartwatches, sind vor der Prüfung bei der Prüfungsaufsicht abzugeben; weshalb es sich empfiehlt, eine analoge Uhr zur Prüfung mitzubringen. Mit Hilfe einer analogen Uhr kann man während der Prüfung jederzeit die Uhrzeit kontrollieren, wodurch eine bessere Einteilung der Zeit möglich ist.

10. Wann ist die Gymiprüfung in Zürich bestanden?

Wann die Aufnahmeprüfung zum Gymnasium im Jahr 2025 als bestanden gilt, hängt sowohl bei der Prüfung zum Langgymnasium als auch bei der Prüfung zum Kurzgymnasium davon ab, ob eine Vorleistungsnote in die Gesamtnote eingeht oder nicht:

  • Gesamtnote mit Vorleistungsnote: mindestens 4,75 (gilt für Prüfungen zum Kurzund Langgymnasium)
  • Gesamtnote ohne Vorleistungsnote: mindestens 4,5 (gilt für Prüfungen zum Kurz- und Langgymnasium)

Bei der Prüfung zum Langgymnasium gehen zwingend Vorleistungen derjenigen Schüler in die Gesamtprüfungsnote der Gymiprüfung ein, die sich zum Anmeldungszeitpunkt in der 6. Primarklasse befinden. In allen anderen Fällen werden die Vorleistungen nicht berücksichtigt.

Bei den Prüfungen zum Kurzgymnasium gehen zwingend Vorleistungen von Prüfungskandidaten ein, bei denen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Besuch einer öffentlichen Sekundarstufe A ohne Anforderungsstufen im Kanton Zürich
  • Besuch einer öffentlichen Sekundarstufe A mit Anforderungsstufen im Kanton Zürich, wobei diejenigen Fächer, die in Anforderungsstufen angeboten werden, in der höchsten Anforderungsstufe zu absolvieren sind

In allen anderen Fällen werden die Vorleistungen nicht berücksichtigt.

11. Wie erfolgt die Berechnung der Vorleistungsnote, Gymi-Prüfungsnote und Gymi-Gesamtnote?

Bei denjenigen Gymi-Prüfungskandidaten, die Vorleistungen einbringen müssen, wird die Gymiprüfungs-Gesamtnote aus dem Durchschnitt der Vorleistungsnote und der Gymiprüfungsnote berechnet.

Die Berechnung der Vorleistungsnote hängt davon ab, ob es sich um eine Prüfung zum Langzeitgymnasium handelt oder um eine Prüfung zum Kurzzeitgymnasium:

  • Berechnung der Vorleistungsnote beim Langgymnasium:
    • jedes der folgenden Fächer zählt je zur Hälfte:
      • Deutsch
      • Mathematik
  • Berechnung der Vorleistungsnote beim Kurzgymnasium:
    • jedes der folgenden Fächer zählt je ein Fünftel:
      • Deutsch
      • Mathematik (2. Sekundarklasse: zwei Drittel Arithmetik sowie Algebra, ein Drittel Geometrie; 3. Sekundarklasse: nur Arithmetik sowie Algebra)
      • Englisch
      • Französisch
      • Natur und Technik

Bei Fehlen einer Note in einem dieser Fächer ist kein Einbringen der Vorleistungsnote möglich.

Die Gymiprüfungsnote berechnet sich zu einem Viertel aus dem Deutsch-Prüfungsteil «Verfassen eines Textes (Aufsatz)», zu einem Viertel aus dem Deutsch-Prüfungsteil «Sprachbetrachtung und Textverständnis» und zur Hälfte aus der Benotung der Mathematik-Prüfung.

Bei Prüfungskandidaten, die keine Vorleistungsnote einbringen, entspricht die Gymiprüfungsnote der Gymiprüfungs-Gesamtnote.

12. Wie läuft die Anmeldung zur Gymiprüfung ab?

Beim Anmeldeverfahren für die Zentralen Aufnahmeprüfungen ZAP1 (Prüfung zum Langgymnasium) und ZAP2 (Prüfung zum Kurzgymnasium) ist das Durchlaufen von zwei Schritten erforderlich:

  1. Registrierung auf der ZAP-Registrierungsseite des Kantons Zürich
  2. Durchführung der Anmeldung

Die Registrierung gilt nur im jeweiligen Jahr und ist bei Anmeldung im folgenden Jahr erneut durchzuführen.

Bei denjenigen Prüfungskandidaten, bei denen Vorleistungen in die Gesamtnote der Gymiprüfung eingehen, ist bei der Anmeldung das Januarzeugnis hochzuladen. Eine Ausnahme bildet hier die Anmeldung beim K+S-Gymnasium Rämibühl, wo die Anmeldefrist schon am 15. Januar 2025 endet, weshalb man hier das Zeugnis auch nach der definitiven Anmeldung hochladen kann.

Nach Auswahl der gewünschten Schule und Zahlung der Prüfungsgebühr ist der definitive Abschluss der Anmeldung möglich.

Weitere Besonderheiten bei der Anmeldung an der gewünschten Schule gelten für folgende beiden Gymnasien:

  • Liceo Artistico an der Kantonsschule Freudenberg
  • K+S Gymnasium Rämibühl (Kunst und Sport Gymnasium)

13. Ist ein prüfungsfreier Übertritt ans Langgymnasium möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein prüfungsfreier Übertritt an das Langgymnasium möglich:

  • Übertritt an das Langgymnasium aus anderem Kanton: An einem Langgymnasium im Kanton Zürich kann sich prüfungsfrei anmelden, wer in einem anderen Kanton das Zulassungsverfahren für ein öffentliches Langgymnasium erfolgreich durchlaufen hat.
  • Übertritt an das Langgymnasium aus dem Ausland: Wer aus einem ausländischen Bildungssystem kommt, kann nach Anordnung der Schulleitung entweder die Aufnahmeprüfung zum Langgymnasium machen oder als Hospitant (in der Regel 2 Semester) am Langgymnasium aufgenommen werden.

14. Ist ein prüfungsfreier Übertritt ans Kurzgymnasium möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein prüfungsfreier Übertritt an das Kurzgymnasium möglich:

  • Übertritt an das Kurzgymnasium aus dem Langgymnasium: Ein Übertritt vom Langgymnasium ans Kurzgymnasium ist in zwei Fällen möglich, und zwar
    • entweder für Schüler, die von der 2. oder der 3. Klasse auf einem öffentlichen Langgymnasium in die nächste Klasse übertreten können
    • oder für Schüler, welche die 3. Klasse auf einem öffentlichen Langgymnasium repetieren können
  • Übertritt an das Kurzgymnasium aus anderem Kanton: An einem entsprechenden Kurzgymnasium im Kanton Zürich kann sich prüfungsfrei anmelden, wer in einem anderen Kanton das Zulassungsverfahren für ein öffentliches Kurzgymnasium erfolgreich durchlaufen hat.
  • Übertritt an das Kurzgymnasium aus dem Ausland: Wer aus einem ausländischen Bildungssystem kommt, kann nach Anordnung der Schulleitung entweder die Aufnahmeprüfung zum Kurzgymnasium machen oder als Hospitant (in der Regel 2 Semester) am Kurzgymnasium aufgenommen werden.

15. Wie hoch sind die Kosten für die Ausbildung am Gymnasium?

Für Gymnasialschüler, die ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben, ist der Besuch eines Zürcher Gymnasiums kostenlos. Allerdings müssen die Gymnasialschüler Kosten für Lehrmittel, Schulmaterial, Exkursionen, Schulreisen, Projektwochen, Fremdsprachenaufenthalte, eigene elektronische Geräte etwa einen Computer, externe Zertifikate, etc. selbst tragen.

Eine weitere Ausnahme besteht für den fakultativen Instrumentalunterricht, für den ein Elternbeitrag in Höhe von 640 Fr. pro Semester fällig wird, es sei denn, es handelt sich um ein Gymnasium in Winterthur, da der fakultative Instrumentalunterricht dort an externen Musikschulen stattfindet.

16. Wie hoch ist die Anmeldegebühr für die Aufnahmeprüfung zum Gymnasium?

Die Gebühr bei der Anmeldung zur Gymi-Aufnahmeprüfung beträgt im Kanton Zürich 50 Fr. pro Schuljahr. Wenn sich jemand mehrfach im Laufe eines Schuljahres anmeldet, muss er die Gebühr trotzdem nur einmal bezahlen.

Keine Anmeldegebühr müssen Schüler zahlen, welche prüfungsfrei ans Gymnasium übertreten können.

Mehrfachanmeldungen im Zusammenhang mit der Gymiprüfung sind in folgenden Fällen möglich:

  • Bei Prüfungskandidaten, die in der 2. Sekundarklasse sind: Diese können sich zur Prüfung ZAP2 für die Aufnahme im Kurzgymnasium anmelden mit der Option in die Handelsmittelschule einzutreten. In Abhängigkeit von der Gesamtnote können sie dann entweder an ein Kurzgymnasium übertreten oder an eine Handelsmittelschule.
  • Bei Prüfungskandidaten, die aus der 3. Sekundarklasse kommen oder diese abgeschlossen haben:
    • IMS-Prüfung
    • HMS-Prüfung und/oder Kurzgymiprüfung
    • FMS-Prüfung oder BM 1-Prüfung

17. Wann kann man sich in 2025 für die Gymiprüfung anmelden?

Die Anmeldefristen beziehungsweise die Anmeldefenster für die Gymi-Aufnahmeprüfung sind mit einer Ausnahme für alle Gymnasien gleich:

  • Langgymnasien und Kurzgymnasien: 1. Januar 2025 bis 10. Februar 2025
  • Eine Ausnahme ist das Kunst und Sport (K+S) Gymnasium Rämibühl (Kurzund Langgymnasium): 1. Januar 2025 bis 15. Januar 2025

18. Wann findet die Aufnahmeprüfung zum Gymnasium im Jahr 2025 statt?

Im Jahr 2025 finden die Gymi-Prüfungen im Kanton Zürich am Montag, den 3. März 2025 statt:

Die Uhrzeiten, zu denen die jeweiligen Prüfungen beziehungsweise Prüfungsteile am 3. März 2025 stattfinden, hängen davon ab, ob es sich um die Aufnahmeprüfung zum Kurzzeitgymnasium oder zum Langzeitgymnasium handelt:

 LangzeitgymnasiumKurzzeitgymnasium
Deutsch: Sprachbetrachtung und Textverständnis8 bis 8:45 Uhr9 bis 9:45 Uhr
Mathematik9:15 bis 10:15 Uhr10:15 bis 11:45 Uhr
Deutsch: Verfassen eines Textes (Aufsatz)10:45 bis 11:45 Uhr13:15 bis 14:45 Uhr

 

19. Wo findet die Gymiprüfung statt?

Der Prüfungskandidat muss zur Gymi-Aufnahmeprüfung an demjenigen Gymnasium erscheinen, für welches er sich bei der Anmeldung zur Gymiprüfung angemeldet hat.

20. Was ist zu tun, wenn der Prüfungskandidat vor der Prüfung krank wird?

Kann der Prüfungskandidat die Prüfung zum Beispiel wegen einer Krankheit oder wegen eines Unfalles nicht antreten, muss der Kandidat bei demjenigen Gymnasium, an dem er geprüft werden sollte, ein ärztliches Zeugnis einreichen, und zwar innerhalb von drei Tagen. Damit ist der Prüfungskandidat für sein Fehlen entschuldigt und kann an der Gymi-Nachprüfung teilnehmen.

Zu beachten ist aber, dass Prüfungskandidaten, die zur Aufnahmeprüfung angetreten sind, sich nachträglich nicht mehr wegen Krankheit oder Unfall entschuldigen können. Wer die Prüfung antritt wird als prüfungsfähig angesehen.

21. Wann werden die Prüfungsresultate der Gymi-Aufnahmeprüfung bekannt gegeben?

Die Ergebnisse von der Aufnahmeprüfung zum Gymnasium werden circa zwei Wochen nach der Prüfung per Post an den jeweiligen Prüfungskandidaten geschickt.

Alternativ kann man die Prüfungsresultate auch online in seinem ZAP-Dossier einsehen, und zwar in der Regel einen Tag nach dem Postversand der Resultate.

22. Gymi-Prüfung nicht bestanden, was nun?

Wenn man die Gymi-Prüfung nicht bestanden hat, bieten sich bis zum Erreichen der vorgeschriebenen Altersgrenze verschiedene Möglichkeiten, die ZAP-Prüfung zu wiederholen:

  • Wer die Gymiprüfung zum Langgymnasium nicht bestanden hat, kann später während beziehungsweise nach der 2. Sekundarklasse oder während beziehungsweise nach der 3. Sekundarklasse die Prüfung zum Kurzgymnasium machen, solange die vorgeschriebene Altersgrenze nicht erreicht ist.
  • Wer die Gymiprüfung zum Kurzgymnasium während beziehungsweise nach der 2. Sekundarklasse oder während beziehungsweise nach der 3. Sekundarklasse nicht bestanden hat, kann diese Prüfung im nächsten Jahr wiederholen, solange die vorgeschriebene Altersgrenze nicht erreicht ist.

23. Wie geht es nach der bestandenen Aufnahmeprüfung zum Gymnasium weiter?

Hat man die Gymiprüfung bestanden, ist man berechtigt, im anschliessenden Schuljahr in die Probezeit am Gymnasium einzutreten.

Zwar besteht im Grunde die freie Schulwahl in Bezug auf die Mittelschulen im Kanton Zürich. Schüler können also frei wählen, an welches Langgymnasium beziehungsweise Kurzgymnasium sie gehen möchten, was bereits in der Anmeldung zur Gymiprüfung erfolgt. Die Auswahl des Wunschgymnasiums ist aber nicht endgültig, ein Übertritt an genau dieses Gymnasium also nicht garantiert. Um Überbelegungen von bestimmten Schulen zu verhindern, kann es vorkommen, dass die Schüler vor oder nach der Aufnahmeprüfung umverteilt werden, worüber die betroffenen Schüler schriftlich informiert werden.

Hat der Prüfungskandidat an mehreren ZAP-Prüfungen teilgenommen und auch mehrere davon bestanden, muss er sich über die Anmeldemaske der Zentralen Aufnahmeprüfung bei denjenigen Schulen abmelden, die er nicht besuchen wird. Dabei muss der Kandidat die Abmeldefrist beachten, welche sich im Aufnahmeentscheid findet.

24. Wie lange dauert die Probezeit am Gymnasium?

Die Probezeit am Gymnasium dauert 6 Monate, also ein Semester.

Buchen Sie einen Vorbereitungskurs zum Langzeitgymnasium beim Lern-Forum, um die Chance auf das Bestehen der Gymi-Aufnahmeprüfung zum Langgymnasium zu erhöhen.

Auch Vorbereitungskurse zum Kurzzeitgymnasium können Sie beim Lern-Forum buchen, um die Chance auf das Bestehen der Gymi-Aufnahmeprüfung zum Kurzgymnasium zu erhöhen.

Empfehlenswert ist auch die Anmeldung zu einer Gymi-Simulationsprüfung beim LernForum, um mit der Prüfungssituation vertraut zu werden.

Und schliesslich empfiehlt es sich, auch einen Probezeitkurs zu belegen, damit die Chancen auf das Bestehen der Probezeit am Gymnasium erhöht werden.

Verwendete Links:

https://www.lern-forum.ch/gymivorbereitung-zuerich/langgymnasium/anmeldung

https://www.lern-forum.ch/gymivorbereitung-zuerich/kurzgymnasium/anmeldung

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Erst der Multicheck – dann die Bewerbung

Endlich ist es soweit. Der Schulabschluss steht kurz bevor und die meisten Schüler/innen haben ihren Berufswunsch bereits vor Augen und vielleicht auch die Firma, bei der sie gerne lernen und arbeiten möchten. In der Schweiz wurden im Jahre 2019…

03.07.2024

Resultate der Gymiprüfung 2024 (Quote Kanton Zürich) und andere ZAP-Quoten

Die Resultate der Gymi-Aufnahmeprüfung 2024 (kurz: Gymiprüfung 2024) sind bekannt und wie auch in den Jahren zuvor ist die Gymi-Quote stabil geblieben, wonach circa 15 Prozent aller Schüler im Kanton Zürich den Übertritt in das Gymnasium machen…

12.06.2024

Gymi-Probezeit bestehen - so schafft es Ihr Kind

Ihr Kind hat die Aufnahmeprüfung für das Langzeitgymnasium oder das Kurzzeitgymnasium bestanden, dann gilt es nun auch die Probezeit am Gymnasium zu bestehen. Diese nächste Herausforderung kann mit verschiedenen Hilfsmitteln gemeistert werden. Was…

30.05.2024