Systemwechsel - Aufnahmeprüfung ab 2023
Änderungen Prüfungsreglement
ZAP1 | ZAP2 | ZAP3 |
---|---|---|
Betrifft Mittelschulen nach der 6. Primar:
| Betrifft Mittelschulen nach der 2./3. Sek:
| Betrifft Mittelschulen nach der 3. Sek:
|
Im August 2022 ist eine Änderung des Mittelschulgesetzes in Kraft getreten, die bereits im Jahr 2015 vom Kantonsrat Zürich beschlossen wurde. Die geänderten Prüfungsbedingungen galten zum ersten Mal an der IMS-Aufnahmeprüfung im Oktober 2022 und danach an den Aufnahmeprüfungen im März 2023 (Kurzgymnasium, HMS, FMS und BMS).
Die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP)
ZAP steht für Zentrale Aufnahmeprüfung. Diese gibt es schon länger für den Übergang Lang- und Kurzgymnasium sowie in die IMS, HMS, FMS und BMS.
ZAP1
Betrifft Mittelschulen nach der 6. Primar:
- Langgymnasium
ZAP2
Betrifft Mittelschulen nach der 2./3. Sek:
- Kurzgymnasium
- Handelsmittelschule (HMS)
ZAP3
Betrifft Mittelschulen nach der 3. Sek:
- Berufsmaturitätsschule (BMS)
- Fachmittelschule (FMS)
- Informatikmittelschule (IMS)
Reglementsänderung: Standardisierung für alle Aufnahmeprüfungen
Das Ziel der Reglementsänderung ist eine Standardisierung aller Aufnahmeprüfungen im Kanton Zürich gewesen. Während für den Übertritt ins Langgymnasium die Vornoten der Primarschule schon länger berücksichtigt worden waren, war dies bei der ZAP2 und ZAP3 nicht der Fall.
Durch die Neuerung des Prüfungsverfahrens erfolgte eine Angleichung der Prüfungen untereinander. Die aufgelisteten Regeln gelten dementsprechend gleichermassen für ZAP1, ZAP2 sowie ZAP3.
Spezifische Zusammenfassungen und Anpassungen der einzelnen Prüfungen finden sich im Anschluss im Abschnitt 'Zusammenfassung'.
Prüfungsfächer
Die Prüfung findet ausschliesslich schriftlich statt und beschränkt sich auf die Fächer:
- Deutsch 50%
- Mathematik 50%
Dies bedeutet für die:
- ZAP2 betreffenden Schulen den Wegfall des Prüfungsfaches Französisch.
- ZAP3 betreffenden Schulen den Wegfall der Prüfungsfächer Französisch und Englisch.
Die Zentrale Aufnahmeprüfung besteht also noch aus folgenden Teilen:
ZAP1 | Anteil | ZAP2 / ZAP3 | Anteil |
Mathematik Prüfung (60 Minuten) | 50% | Mathematik Prüfung (90 Minuten) | 50% |
Deutsch Sprachbetrachtung und Textverständnis (45 Minuten) | 25% | Deutsch Sprachbetrachtung und Textverständnis (45 Minuten) | 25% |
Deutsch Text verfassen (60 Minuten) | 25% | Deutsch Text verfassen (90 Minuten) | 25% |
Erlaubte Hilfsmittel
ZAP1 | ZAP2/ZAP3 |
Mathematik Keine Deutsch Sprachbetrachtung und Textverständnis Keine Text verfassen Wörterbuch (nicht digital) | Mathematik Taschenrechner (bestimmte Modelle) Deutsch Sprachbetrachtung und Textverständnis Keine Text verfassen Wörterbuch (nicht digital) |
Einbezug der Vorleistungsnoten
Ein weiteres Anliegen der neuen Regelung ist der Miteinbezug der Vorleistungen der Schüler in die Aufnahmeprüfung. Dies ist neu für die ZAP2 und ZAP3, war aber bei der ZAP1 schon bisher der Fall. Konkret heisst dies, dass sich neu der Aufnahmeentscheid zu gleichen Teilen aus folgenden Bestandteilen zusammensetzt:
- Prüfungsnote (50%)
- Vorleistungsnote (50%)
Die Vorleistungsnote ergibt sich aus dem letzten Schulzeugnis vor der Prüfung. Für alle Aufnahmeprüfungen – ausser der IMS – ist dies das Januarzeugnis des 1. Semesters. Für die IMS gilt wegen des früheren Prüfungstermins im Oktober das Julizeugnis (2. Semester).
Hinweis: Für die BM2 können keine Vorleistungen angerechnet werden.
Für die Vorleistungsnote sind die folgenden Schulfächer relevant:
ZAP1 | Anteil | ZAP2/ZAP3 | Anteil |
Mathematik | 50% | Mathematik | 20% |
Deutsch | 50% | Deutsch | 20% |
Französisch | 20% | ||
Englisch | 20% | ||
Natur und Technik | 20% |
Bedingungen für den Einbezug der Vorleistungsnoten
Die Vorleistungsnoten können nur anerkannt werden, wenn gewisse Bedingungen vollständig erfüllt sind. Bei der Nichterfüllung einer oder mehrerer Bedingungen werden die Vorleistungsnoten nicht angerechnet und es zählen nur die Prüfungsnoten. Die Vorleistungsfächer werden entweder für alle Fächer oder für kein Fach gewertet.
ZAP1 | ZAP2/ZAP3 |
Bedingungen
| Bedingungen
|
Nicht angerechnet werden die Vornoten
| Nicht angerechnet werden die Vornoten
|
Arbeits- und Lernverhalten nicht relevant
In einem Entwurf der Verordnung war zunächst vorgesehen, dass auch die Rückseite des Zeugnisses und somit das Arbeits- und Lernverhalten in die Wertung miteinfliessen soll (5 Schulfächer und das Lernverhalten zu je einem Sechstel gewichtet). Dies stiess jedoch auf Widerstand und wurde aus dem Entwurf gestrichen, weshalb das Arbeits- und Lernverhalten für die Prüfung nicht zählen.
Gewichtung der Vor- und Prüfungsnoten
Aus Prüfungsnote und Vorleistungsnote ergibt sich die Durchschnittsnote. Diese wird auf zwei Dezimalstellen gerundet und setzt sich wie folgt zusammen:
ZAP1 | Anteil | ZAP2/ZAP3 | Anteil | |
Prüfung | 50% | Prüfung | 50% | |
Mathematik | 25% | Mathematik | 25% | |
Deutsch - Sprachbetrachtung und Textverständnis | 12.5% | Deutsch - Sprachbetrachtung und Textverständnis | ||
Deutsch - Text verfassen | 12.5% | Deutsch - Text verfassen | 12.5% | |
Vorleistungen | 50% | Vorleistungen | 50% | |
Mathematik | 25% | Mathematik | 10% | |
Deutsch | 25% | Deutsch | 10% | |
Französisch | 10% | |||
Englisch | 10% | |||
Natur und Technik | 10% | |||
Die Prüfungsnoten bestehen aus Viertelnoten. Alle anderen Noten werden für die Berechnung nicht gerundet.
Wegfall der mündlichen Prüfung
Bisher konnten Schüler, welche die Aufnahmeprüfung an das Kurzgymnasium knapp nicht bestanden hatten, eine mündliche Prüfung ablegen. Mit der neuen Regelung fällt die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung weg. Eine nicht bestandene schriftliche Prüfung gilt somit definitiv als nicht bestanden.
Prüfungsdaten und -inhalte
- Der Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung ändert sich durch das neue Reglement nicht, die Prüfungen finden weiterhin anfang März bzw. im Oktober (IMS) statt.
- Die unterschiedlichen ZAP3-Prüfungen haben die gleichen Anforderungen unterschiedlichen Inhaltes.
- Neu werden die BM1- und BM2-Anwärter/innen nicht mehr mit derselben Prüfung geprüft.
- ZAP2 und ZAP3 finden nicht am gleichen Tag statt.
- Zusätzlich zur ZAP3 führt die IMS eine interne Prüfung durch.
ZAP1 | ZAP2 | ZAP3 |
Langgymnasium Kalenderwoche 10 oder 11 Anfang März | Kurzgymnasium/HMS Kalenderwoche 10 oder 11 Anfang März | BM 1 / FMS Kalenderwoche 10 oder 11 Anfang März gleiche Woche wie ZAP2, aber anderer Tag |
BM 2 Zwei Wochen nach BM 1 / FMS Ende März | ||
IMS bereits im Oktober/November. Dieser Punkt unterliegt innerhalb des nächsten Jahres noch einer Evaluation und kann dementsprechend geändert werden. |
Kann ich mich für mehrere Schulen anmelden?
Bisher war eine bestandene Prüfung für das Kurzgymnasium automatisch auch für die FMS oder zusammen mit einer geeigneten Lehrstelle auch für die BM1 gültig. Dies ist künftig nicht mehr der Fall.
- Neu sind ZAP2-Prüfungen nur noch für die ZAP2-Schulen und ZAP3-Prüfungen nur noch für ZAP3-Schulen gültig.
- Es ist aber möglich, sich gleichzeitig für mehrere ZAP2-Schulen oder für mehrere ZAP3-Schulen anzumelden.
- Es ist auch möglich, sich im 9. Schuljahr sowohl für die ZAP2-Prüfung als auch für die ZAP3-Prüfung anzumelden.
- Zur ZAP1-Prüfung gibt es keine Alternative.
- Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Schuljahr an einer Mittelschule ist der Übergang an andere Schulen - auch ZAP-übergreifend - unter bestimmten Bedingungen prüfungsfrei möglich.
- Eine Anmeldung zu einer Prüfung kostet neu 50 CHF.
Beispiel einer Doppelanmeldung:
- Es ist möglich, sich innerhalb eines Jahres beispielsweise für das Kurzgymnasium und die HMS gleichzeitig anzumelden, beide Schulen führen dieselbe Aufnahmeprüfung durch.
- Für das Kurzgymnasium gilt Bestehensnote 4.75, für die HMS 4.5.
- Mit einer Durchschnittsnote von 4.75 ständen in diesem Fall beide Wege offen. Gelingt nur eine 4.5, bleibt der Weg an die HMS.
Wann gilt die Prüfung als bestanden?
Je nachdem, ob die Vorleistungen angerechnet werden oder nicht, gilt die Prüfung als bestanden, wenn die folgenden Mindestnoten erreicht werden. Der benötigte Notenschnitt ohne Vorleistungen ist jeweils um 0.25 Notenpunkte niedriger als der Notenschnitt mit Vorleistungsnote. Die Vorleistungsnote ist dementsprechend ein Vorteil, sofern sie mehr als 0.5 Noten über der Bestehensnote ohne Vorleistungen liegt. Dies ist im Normalfall zu erwarten.
Beispiel: Kurzgymnasium
Liegt die Vorleistungsnote bei einer 5.0, ist die Differenz bereits ausgeglichen. Ist sie höher, besteht ein Vorteil.
Bestehensnoten:
ZAP1 | ZAP2 | ZAP3 |
Langgymnasium Mit Vorleistungen: 4.75 Ohne Vorleistungen: 4.5 | Kurzgymnasium Mit Vorleistungen: 4.75 Ohne Vorleistungen: 4.5 | FMS Mit Vorleistungen: 4.5 Ohne Vorleistungen: 4.25 |
HMS Mit Vorleistungen: 4.5 Ohne Vorleistungen: 4.25 | IMS Mit Vorleistungen: 4.5 Ohne Vorleistungen: 4.25 (Die IMS führt schulintern einen zusätzlichen Eignungstest durch.) | |
BM 1 Mit Vorleistungen: 4.5 Ohne Vorleistungen: 4.25 | ||
BM 2 Mit Vorleistungen: nicht möglich Ohne Vorleistungen: 4.25 |
Änderungen bei der ZAP2 - Zusammenfassung
Wichtigste Änderungen ab März 2023
- Das Prüfungsfach Französisch fällt weg. Es werden nur noch Mathematik und Deutsch geprüft.
- Die Vorleistungsnoten können zu 50% angerechnet werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch, Natur und Technik.
- Die ZAP2-Prüfung hat Gültigkeit sowohl für Kurzgymnasium als auch für HMS.
- Die ZAP2-Prüfung berechtigt nicht mehr zum Übertritt an eine ZAP3-Schule.
Weitere Änderungen seit März 2023
- Die Anmeldung zu einer Prüfung kostet 50 CHF.
- Angepasste Bestehensnoten (siehe: Wann gilt die Prüfung als bestanden?).
- Der Bildungsrat ist für den Inhalt der Prüfungen zuständig.
- Die Einsicht in die Prüfung ist einheitlich geregelt: Fotos erlaubt, Kopien gegen Gebühr.
Änderungen bei der ZAP3 - Zusammenfassung
Wichtigste Änderungen seit März 2023
- Die Prüfungsfächer Französisch und Englisch fallen weg. Es werden nur noch Mathematik und Deutsch geprüft.
- Die Vorleistungsnoten können zu 50% angerechnet werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch, Natur und Technik.
- Die Vorleistungsnoten können in der BM2 nicht angerechnet werden.
- Die ZAP3-Prüfung hat Gültigkeit sowohl für BMS, FMS und IMS.
Weitere Änderungen seit März 2023
- Die Anmeldung zu einer Prüfung kostet zukünftig 50 CHF.
- Angepasste Bestehensnoten (siehe: Wann gilt die Prüfung als bestanden?)
- Der Bildungsrat ist für den Inhalt der Prüfungen zuständig.
- Die Einsicht in die Prüfung ist einheitlich geregelt: Fotos erlaubt, Kopien gegen Gebühr.
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