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Alternative Gymiprüfung: Eltern ziehen von Zürich nach Aargau

Als Alternative zur Gymiprüfung in Zürich haben Zürcher Eltern den Umzug in den Kanton Aargau entdeckt, wo es grundsätzlich keine Gymiprüfung (Kantiprüfung) gibt. Durch diese Umgehung können die Zürcher Eltern ihren Kindern die Gymiprüfung ersparen.

Sind allerdings im Abschlussjahr der Aargauer Bezirksschule der Notendurchschnitt in den übertrittsrelevanten Fächern und/oder die Noten in den Kernfächern nicht gut genug, müssen die Schüler auch im Kanton Aargau zur Gymiprüfung, die dort Kantiprüfung heisst, wenn diese Schüler es trotzdem noch ans Gymnasium schaffen wollen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum ist die Gymiprüfung in Zürich für die Eltern ein Problem?
  2. Im Aargau ist prüfungsfreier Übertritt ans Gymnasium möglich
  3. Ausnahmsweise auch in Aargau Kantiprüfung nötig

1. Warum ist die Gymiprüfung in Zürich für die Eltern ein Problem?

Wer im Kanton Zürich ans Gymnasium überwechseln möchte, kommt an der Gymiprüfung nicht vorbei, die Teil der zentralen Aufnahmeprüfungen (ZAP) zu den kantonalen Maturitätsschulen ist. Das Problem: Nicht einmal die Hälfte der Schüler, die sich zur Gymi-Aufnahmeprüfung präsentieren, besteht die Gymiprüfung im Kanton Zürich.

Im Jahr 2024 hatten 8'453 Kandidaten an der Gymiprüfung des Kantons Zürich teilgenommen, aber nur 4'041 bestanden. Dies ergibt eine Bestehensquote von 47,49 Prozent. Im Jahr davor lag diese Quote etwas höher, und zwar bei 49,63 Prozent.

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Viele Zürcher Eltern, die ihre Kinder gerne am Gymnasium sehen würden, befürchten angesichts der strengen Auswahl bei der Gymiprüfung, dass ihr Kind die Prüfung nicht besteht. Auf der Suche nach einer Alternative zur Gymiprüfung würden daher einige Akademikerfamilien aus Zürich wegziehen, und zwar in den Kanton Aargau. Dies berichtet die «CH Media»-Redaktion, der mehrere solcher Fälle bekannt sein sollen. Bei diesen Kantonswechseln sollen unter anderem die Möglichkeiten, dass die Kinder ohne Aufnahmeprüfung ans Gymnasium wechseln können oder der geringere gesellschaftliche Erwartungsdruck, eine Gymi-Karriere machen zu müssen, ausschlaggebend gewesen sein.

2. Im Aargau ist prüfungsfreier Übertritt ans Gymnasium möglich

Der Grund, warum Zürcher Familien zur Umgehung der Zürcher Gymiprüfung in den Kanton Aargau ziehen: Im Aargau müssen Schüler grundsätzlich keine Gymiprüfung (Kantiprüfung) machen, um es ans Gymnasium zu schaffen. Auch einige Scheidungskinder, bei denen der eine Elternteil im Aargau und der andere in Zürich lebt, nutzen den Unterschied bei der Gymiprüfung. Denn diese Scheidungskinder können wählen, ob sie im Kanton Zürich oder im Kanton Aargau zur Schule gehen, und bevorzugen das Aargauer Schulsystem, um im besten Fall keine Kantiprüfung machen zu müssen.

Voraussetzung für den prüfungsfreien Übertritt ans Gymnasium im Kanton Aargau ist allerdings, dass man in der Abschlussklasse der sogenannten Bezirksschule die erforderlichen Noten erreicht. Die Aargauer Bezirksschule beginnt nach der sechsjährigen Primarschule und dauert vom 7. bis zum 9. Schuljahr.

Für die Feststellung, ob man die erforderlichen Noten für den Übertritt an die Kantonsschule (Kanti) hat, gibt es zwei mögliche Zeitpunkte: das erste Semester der 3. Bezirksschulklasse oder das zweite Semester dieser Abschlussklasse an der Bezirksschule.

Schüler, die im ersten Semester der letzten Bezirksschulklasse einen Notendurchschnitt von 4,7 in den übertrittsrelevanten Fächern sowie die Note 4,0 in den Kernfächern Deutsch und Mathematik erreichen, werden provisorisch am Gymnasium im Aargau aufgenommen. Diejenigen Schüler, die diesen Notendurchschnitt und diese Noten im zweiten Semester der Abschlussklasse an der Bezirksschule erreichen, werden definitiv am Gymnasium aufgenommen.

Allerdings muss man bei einem Besuch des Aargauer Schulsystems bedenken, dass es bis zur gymnasialen Maturität 13 Jahre dauert, während man in Zürich bereits nach 12 Jahren die Matura schaffen kann.

3. Ausnahmsweise auch in Aargau Kantiprüfung nötig

Die Möglichkeit, an einer Kantiprüfung (Gymiprüfung) teilzunehmen, gibt es im Kanton Aargau aber ausnahmsweise unter anderem für diejenigen Schüler, welche nicht die erforderlichen Noten in der letzten Bezirksschulklasse erreicht haben.

Folgende weitere Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung zur Kantonsschule (Gymnasium) erfüllt sein:

  • erfolgreicher Abschluss der letzten Klasse der öffentlichen Bezirksschule
  • in der Regel müssen die Prüflinge zum Zeitpunkt des Eintritts in die Kantonsschule unter 18 Jahre alt sein

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