Schulkarriere im Kanton Aargau planen - auf die 5. Klasse kommt es an
Bereits im zweiten Semester der 5. Primarschulklasse werden Schüler und Eltern von der Klassenlehrperson darüber informiert, für welchen Oberstufentyp sich der Schüler tendenziell leistungsmässig eignet.
Das Problem: Wer später einmal aufs Gymnasium - also die Kantonsschule (Kanti) - gehen möchte, sollte sich bereits bis Ende der 5. Klasse zumindest tendenziell für die Bezirksschule qualifiziert haben. Anderenfalls wird es schwierig, später einmal das Gymnasium zu besuchen; insbesondere, wenn man es mangels Empfehlung nach der Primarschule nicht an die dreijährige Bezirksschule schafft, das sogenannte Progymnasium bzw. Untergymnasium. Die spätere Schulkarriere eines Schülers entscheidet sich im Aargau also früh und sollte bereits in der Primarschule geplant werden.
Im folgenden Artikel erklären wir den Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe - insbesondere an die Bezirksschule - sowie den Übertritt von Bezirks- und Sekundarschule an die Mittelschulen bzw. die Kantonsschule. Ausserdem erklären wir, warum es so wichtig ist, schon in der Primarschule den Übertritt zur Bezirksschule zu schaffen, wenn man später aufs Gymnasium will, und welche Herausforderungen es zu meistern gilt.
Inhaltsverzeichnis
- Übertritt von der Primarschule zur Oberstufe im Aargau
- Wann kommt man in die Bezirksschule? (Aufnahmebedingungen)
- Wechsel vom Leistungstyp in der Oberstufe
- Übertritt an Kantonsschule im Aargau
- Fazit zur Schulkarriere-Planung im Aargau
1. Übertritt von der Primarschule zur Oberstufe im Aargau
Auf die sechsjährige Primarschule folgt im Kanton Aargau die Oberstufe, wobei es hier drei verschiedene Leistungstypen bzw. Schultypen gibt: Bezirksschule,Sekundarschule und Realschule. Die Frage, an welche von diesen drei Schultypen ein Schüler von der Primarschule aus übertritt, richtet sich nach de Empfehlung der Klassenlehrpersonder Primarschule. Diese Empfehlung wird anhand des Zwischenberichtes der 6. Klasse bzw. anhand des Beurteilungsdossiers getroffen, in dem die Beurteilungen des Schülers belegt werden, etwa durch aussagekräftige Arbeiten, Prüfungen, Dokumentationen mündlicher Leistungen, usw. Die Klassenlehrperson erklärt und begründet ihre Übertrittsempfehlung gegenüber dem Schüler und dessen Eltern anhand der Dokumente im Beurteilungsdossier.
Circa ein Jahr vor der endgültigen Übertrittsempfehlung werden Schüler und Eltern bereits während des zweiten Semesters der 5. Klasse von der Klassenlehrperson darüber informiert, wie es um die Leistung und die Lernfortschritte des Schülers steht. Diese Information erfolgt erneut im Laufe des ersten Semesters der 6. Klasse. Die Lehrperson gibt dabei auch eine Einschätzung zu welchem Oberstufentyp der Schüler aufgrund seiner Leistung tendiert und informiert über mögliche Förderungsmassnahmen, die im Rahmen des Unterrichts erfolgen könnten.
Das entscheidende Übertrittsgespräch zwischen Eltern, Schüler und Klassenlehrperson findet dann im 2. Semester der 6. Klasse zwischen Februar und April statt. Sollten sich die Beteiligten in Bezug auf den empfohlenen Schultyp nicht einig werden, wird der Schultyp von der zuständigen Stelle in der Gemeinde entschieden.
1.1 Wann kommt man in die Bezirksschule? (Aufnahmebedingungen)
Viele fragen sich: «Welche Noten braucht man für die Bezirksschule?», fragen also nach den Aufnahmebedingungen der Bezirksschule. Einen konkret zu erreichender Notendurchschnitt für die Bezirksschule wird vom Kanton nicht vorgegeben. Um von der Klassenlehrperson für den Übertritt von der Primarschule in die Bezirksschule im Kanton Aargau empfohlen zu werden, sind laut dem Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau jedoch folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- gute bis sehr gute Leistungen in den Kernfächern (aufgrund der Beurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse)
- überwiegend gute Leistungen in den Erweiterungsfächern (aufgrund der Beurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse)
- besondere Auszeichnung der Schüler bezüglich Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit und Auffassungsgabe
- günstige Entwicklungsprognose für Verbleib in Bezirksschule
2. Wechsel vom Leistungstyp in der Oberstufe
Wer es nicht direkt von der Primarschule in die Bezirksschule schafft, kann auch noch während der Oberstufe aus den jeweils anderen Schultypen - also von der Sekundarschule oder der Realschule - in die Bezirksschule wechseln. Allerdings ist immer nur ein Wechsel in den nächst höheren Leistungstyp möglich, also von der Realschule in die Sekundarschule und von der Sekundarschule in die Bezirksschule. Auch diese Wechsel erfolgen im Rahmen eines Empfehlungsverfahrens.
Schüler, die bereits im 1. Semester der ersten Oberstufenklasse ausserordentlich gute Leistungen in den Kernfächern erbringen, können aufgrund der Empfehlung der Klassenlehrperson schon nach diesem ersten Semester in den nächst höheren Leistungstyp übertreten. Eine Repetition des Schuljahrs ist in diesem Fall nicht erforderlich. Ein zusätzlicher Leistungstyp-Wechsel ist am Ende eines jeden Schuljahres auf Empfehlung der Klassenlehrperson möglich. Ein Wechsel am Ende des Schuljahrs ohne Repetition des Schuljahrs ist vom Entscheid der zuständigen Stelle der Gemeinde abhängig.
3. Übertritt an Kantonsschule im Aargau
Der Übertritt an das Gymnasium, also die Kantonsschule (Kanti) im Aargau, ist bei Erfüllen der vorgegebenen Notenvoraussetzungen prüfungsfrei nach der Bezirksschule möglich. Wer die erforderlichen Noten nicht erreicht, kann nur durch Bestehen einer Aufnahmeprüfung an das Gymnasium im Aargau übertreten. Aus der Realschule und der Sekundarschule ist weder ein prüfungsfreier Übertritt ans Gymnasium möglich noch ein Übertritt mit Aufnahmeprüfung.
Sekundarschüler können aber prüfungsfrei an die WMS, IMS, FMS oder BMS übertreten, sofern diese Schüler in der 3. Sekundarschulklasse die folgenden Anforderungen erfüllen:
- im Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis muss man in Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4 erhalten
- im Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis muss man mindestens einen Notendurchschnitt von 5,33 in den übertrittsrelevanten Fächern erhalten
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Aufnahmeprüfung für den Übertritt an WMS, IMS, FMS oder BMS aus der Sekundarschule heraus bestehen.
Wer als Bezirksschüler prüfungsfrei an das Gymnasium übertreten möchte, muss in der dritten Bezirksschulklasse folgende Anforderungen erfüllen:
- im Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis muss man in Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4 erhalten
- im Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis muss man mindestens einen Notendurchschnitt von 4,71 in den übertrittsrelevanten Fächern erhalten
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Aufnahmeprüfung für den Übertritt an das Gymnasium aus der Bezirksschule heraus bestehen.
Mehr Informationen zur Aufnahmeprüfung am Gymnasium finden Sie in unserem Artikel: «Kanti-Aufnahmeprüfung im Kanton Aargau in bestimmten Fällen»
Wollen Bezirksschüler prüfungsfrei an die WMS, IMS, FMS oder BMS übertreten, müssen diese Schüler in der 3. Bezirksschulklasse die folgenden Anforderungen erfüllen:
- im Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis muss man in Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4 erhalten
- im Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis muss man mindestens einen Notendurchschnitt von 4,4 in den übertrittsrelevanten Fächern erhalten
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Aufnahmeprüfung für den Übertritt an WMS, IMS, FMS oder BMS aus der Bezirksschule heraus bestehen.
Bei allen erwähnten Übertritten an die Mittelschulen zeigt sich, dass man ungenügende Mathematik- und Deutschnoten nicht durch andere Fächer kompensieren kann, weshalb es unabdingbar ist, dass die Schüler Mathematik und Deutsch genügend beherrschen.
4. Fazit zur Schulkarriere-Planung im Aargau
Wenn Schüler später einmal ans Gymnasium wollen, sollte die Schulkarriere im Aargau frühzeitig geplant werden. Bereits ab den ersten Klassen der Primarschule müssen die Schüler konstant lernen und eine konstant gute Leistung erbringen, um in der 6. Klasse eine Empfehlung für die Bezirksschule von der Klassenlehrperson zu erhalten. Denn nur von der Bezirksschule kann man im Kanton Aargau ans Gymnasium übertreten. Eine Aufnahmeprüfung zur Bezirksschule gibt es im Kanton Aargau nicht mehr; die Schüler sind also extrem abhängig vom Urteil der Klassenlehrperson in der Primarschule.
Leider kommt es auch immer wieder vor, dass Klassenlehrpersonen ihre Übertrittsempfehlung von der sozialen Herkunft abhängig machen, also Kinder von Eltern mit gehobenem Berufs- und Ausbildungsstand eher an die Bezirksschule schicken, weil jene Lehrer davon ausgehen, dass diese Eltern ihre Kinder besser auf dem Weg zur gymnasialen Matura unterstützen können. Bei Kindern mit Eltern eines niedrigen Berufs- und Ausbildungsstandes befürchten jene Lehrer, dass die Kinder bei Zuteilung an die Bezirksschule mangels Hilfe durch die Eltern beim Lernen irgendwann in einen anderen Schultyp herabgestuft werden.
Denn wer die Promotionsbedingungen in der Bezirksschule und in der Sekundarschule nicht erfüllt, also die Bedingungen für den Übertritt in die nächste Klasse, wird direkt dem nächst tieferen Schultyp zugewiesen. Nur in der Realschule kann man das Jahr wiederholen, wenn man die Promotionsbedingungen nicht besteht.
Wie wir ausgeführt haben, ist zwar grundsätzlich bei Empfehlung der Klassenlehrperson ein Wechsel in einen höheren Oberstufen-Schultyp (Leistungstyp) möglich (teilweise notenabhängig), also von der Realschule in die Sekundarschule und dann in die Bezirksschule, bzw. direkt von der Sekundarschule in die Bezirksschule. Aber auch hier sind die Schüler in einer extremen Abhängigkeit der Klassenlehrperson, die noch dadurch verschärft wird, dass die Klassenlehrperson gute Schüler häufig nicht gerne ziehen lässt, sondern vielmehr in der Klasse behalten will. Die Eltern müssen dann viel Druck auf den Lehrer ausüben, damit er die erforderliche Empfehlung zum Wechsel des Oberstufentyps gibt.
Verwendete Links:
https://www.lern-forum.ch/blog/kanti-aufnahmepruefung-im-kanton-aargau-in-bestimmtenfaellen
https://www.lern-forum.ch/kurse-aargau/kantonsschule/anmeldung
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